Katze und Recht, Teil Eins

Katze und Recht
Katze und Recht

Von Beate Uhlig/SAMT. Ca. 12 Mio. Katzen leben zur Zeit als Haustier in Deutschland, mit steigender Tendenz. Damit sind die Katzen absoluter Spitzenreiter in deutschen Haushalten, gefolgt von etwa 7 Mio. Hunden. Diese enorme Anzahl führt zwangsläufig dazu, dass sich auch der Gesetzgeber mit dem Thema Haustiere beschäftigt. Speziell unter Berücksichtigung von Katzen gibt es Regelungsbedarf beim Tierschutz von Heim- und Versuchskatzen, beim Transport, im Jagdrecht, beim Artenschutz, beim Steuerrecht und in der Halterhaftpflicht. Selbstverständlich unterliegen Katzen auch anderen Gesetzen, in denen von Tieren im Allgemeinen oder Wirbel- und Säugetieren im speziellen gesprochen wird.

Tierschutz als Staatsziel

Am 17.05.2002 wurde der Tierschutz im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als Staatsziel aufgenommen. Im § 20a heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Dadurch kommt dem Tierschutz auch rechtlich eine größere Bedeutung zu, jedoch muss angemerkt werden, dass dies „nur“ Staatsziel und bisher nicht einklagbar ist.

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