Wie läuft die Vermittlung von Katzen ab?

Wie läuft die Vermittlung von Katzen ab?

Die Entscheidung ist gefallen: Eine Katze soll ins Haus! Und es soll am besten eine Katze aus dem Tierschutz sein. Nun ergibt sich die Frage, wie so eine Vermittlung genau abläuft.

Da wir von SAMT für unsere Schützlinge immer das bestmögliche Zuhause suchen, stellen wir Ihnen einige – zum Teil auch persönliche – Fragen.

  • Wo wohnen Sie?

Es ist wichtig, ob an einer vielbefahrenen Straße oder am Ortsrand, da viele unserer Tiere Freigang benötigen.

  • Haben Sie die Möglichkeit Freigang zu gewähren?

Sind Katzen einmal Freigang gewöhnt tun sie sich schwer mit reiner Wohnungshaltung. Nur die Katze kann entscheiden, ob sie auf Freigang verzichten will.

  • Wie groß ist Ihre Wohnung?

Bei Wohnungskatzen ist eine gewisse Mindestgröße der Wohnung nötig, damit der Stubentiger ausreichend Möglichkeiten zur Bewegung hat.

  • Wie viele und welche Personen leben in Ihrem Haushalt?

Manche Katzen möchten nur zu einen einzelnen Dosenöffner, andere tun sich schwer mit Kindern.

  • Sind andere Tiere in Ihrem Haushalt?

Nicht jede Katze möchte zu einem Artgenossen ziehen, andere hingegen brauchen unbedingt Gesellschaft. Hier muss auch das Alter der Tiere zueinander passen. Manche Katzen sind durchaus hundeverträglich, für andere ist ein Hund ein Unding. Babykatzen vermitteln wir übrigens immer nur paarweise oder zu einer anderen jungen Katze.

  • Haben Sie Katzenerfahrung?

Eine Katze hat viele Bedürfnisse, derer man sich bewusst sein sollte.

  • Sind Ihnen die Kosten einer Katze bewusst?

Eine Katze benötigt nicht nur Futter, auch regelmäßige Tierarztbesuche z.B. für Impfungen kosten Geld. Auch die Kosten für die Anschaffung von Katzenklos, Kratzbäumen, Futternäpfen und Spielzeug sind nicht unwesentlich.

Süße Katze
Die Menschheit läßt sich grob in zwei Gruppen einteilen: in Katzenliebhaber und in vom Leben Benachteiligte (Francesco Petrarca, 1304 – 1374)

Nach diesem ausführlichen Gespräch vereinbaren wir eventuell noch einen Besuchstermin bei Ihnen zu Hause, um die Haltungsbedingungen zu prüfen.

Danach können Sie die Katze im Beisein eines SAMT-Mitglieds bei der Pflegestelle (oder beim abgebenden Tierhalter) kennenlernen.

Der Funke ist übergesprungen? Die Chemie stimmt? Dann ist die Entscheidung gefallen!

Wir bringen all unsere Tiere immer persönlich ins neue Zuhause!

Im Regelfall vermitteln wir im Umkreis von 50km. Bei der Übergabe wird ein Tierabgabevertrag geschlossen und eine Schutzgebühr erhoben. Diese beträgt z.Zt. für erwachsene Tiere 70 € und für Babykatzen 75 €. Bei Seniorenkatzen oder chronisch kranken Tieren steht für uns ein neues gutes Zuhause im Vordergrund. Bei einer unkastrierten Babykatze verpflichtet der Vertrag u.a. dazu, das Tier im Alter von ca. 5 Monaten kastrieren und kennzeichnen zu lassen, sowie die Kennzeichnung bei TASSO und SAMT registrieren zu lassen. Erst danach kann Freigang gewährt werden. Grundsätzlich sind alle Katzen bei Vermittlung kastriert, grundgeimpft, entwurmt, gekennzeichnet und bei TASSO gemeldet. In begründeten Ausnahmefällen kann dafür auch ein Gutschein ausgehändigt werden, der bei einem unserer Tierärzte eingelöst werden kann. Ferner regelt der Vertrag, dass SAMT die Katze nach einer gewissen Zeit in ihrem neuen Zuhause besuchen darf, um sich von der vorschriftsmäßigen Haltung zu überzeugen. Für den Fall der Fälle ist SAMT berechtigt bei Verstößen die Herausgabe des Tieres zu verlangen. In einem solchen – höchst seltenen Fall – wird die Schutzgebühr erstattet. Kann der Tierhalter die Katze zu irgendeinem Zeitpunkt nicht mehr halten, z.B. wg. Krankheit, Scheidung oder Umzug – muss die Rückgabe immer an SAMT erfolgen. Anderweitige Unterbringungen sind nicht zulässig.

SAMT hat zur Vermittlung von Katzen einen Info-Flyer zusammengestellt, der unter folgendem Link abgerufen werden kann:

http://www.s-a-m-t.de/downloads/vermittlung-von-katzen.pdf

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